Klasse B / B197
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Was darf ich mit der Klasse B fahren?
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mindestalter: 18/17 Jahre
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Welche Ausbildung + Prüfung ist erforderlich?
Ausbildung → Theorie und Praxis
Prüfung → Theorie und Praxis
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Weches Fahrzeug fahre ich in der Ausbildung/Prüfung?
Als Schaltwagen wirst Du einen 1er BMW fahren.
Als Automatikfahrzeug wirst Du einen BMW X1 fahren.
Klasse BE
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Was darf ich mit der Klasse BE fahren?
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mindestalter: 18/17 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Welche Ausbildung + Prüfung ist erforderlich?
Ausbildung → Praxis
Prüfung → Praxis
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Welches Fahrzeug fahre ich in der Ausbildung/Prüfung?
Das Zugfahrzeug ist ein BMW X1 - Automatik und der Anhänger ist ein Humbaur 2,5to Planen und Spriegel
Klasse B196
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Was darf ich mit der Klasse B196 fahren?
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Motorräder bis 125 ccm und einer Höchstleistung von 11kW (15PS)
Wichtig: Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und daher bis dato NUR in Deutschland gültig!
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mindestalter: 25Jahre
Vorbesitz: Klasse B Pkw (mindestens 5 Jahre)
Biometrisches Passbild
Für die praktische Ausbildung, muß der Fahrschüler in kompletter Zweiradschutzkleidung ausgestattet sein.
Dies bedeutet: Motorradhelm, Motorradhose, Motorradjacke, Motorradstiefel/Schuhe und Motorradhandschuhe.
Dies wird aus Hygienischen Gründen NICHT von der Fahrschule gestellt !!!
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Welche Ausbildung +Prüfung ist erforderlich?
Ausbildung → Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Prüfung → Nicht Erforderlich !
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Welches Fahrzeug fahre ich in der Ausbildung/Prüfung?
Du fährst mit einer Aprilia SR GT 125 ABS